Krucker Partner AG
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Herausgeber | Krucker Partner AG +41 (0)41 318 00 50 Sonnmatthof 1 CH-6023 Rothenburg info@krucker.swiss |
Redaktion | Krucker Partner AG Trimarca AG, Chur |
Webdesign & Programmierung |
Trimarca AG, Chur tipic, Savognin |
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Nachstehendes gilt für alle Verkäufe und Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, sofern diese nicht gemeinsam schriftlich abgeändert werden. Grundlagen unserer Verpflichtungen und Lieferungen sind in der nachstehenden Reihenfolge: Bestellung, Auftragsbestätigung mit Lieferbedingungen,
Werkvertrag für feste Einbauten. Diese Unterlagen gehen andern, wie z.B. Prospekten, Preislisten, Offerten usw., vor.
Holz, Leder und Stoffe sind Naturprodukte, weshalb Abweichungen im Farbton und in der Struktur nicht immer zu umgehen sind. Dies gilt besonders für Farbtöne nach Farbmustern und für Nachlieferungen. Technische und konstruktive Änderungen, sowie Anpassungen, bleiben bis zum Zeitpunkt der definitiven Bestellung vorbehalten.
Die Offertpreise haben bei Fehlen entsprechender Hinweise im Angebot während 3 Monaten ab Offertdatum Gültigkeit. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Verkäuferin ist befugt, bei Änderungen von Materialkosten und/oder bei gesetzlichen oder bei gesamtarbeitsvertraglichen Lohnanpassungen die Verkaufspreise jederzeit, auch für Teillieferungen, anzugleichen. Die Lieferung erfolgt somit immer zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preis.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist massgebend für den Umfang der Lieferungen und Leistungen. Das Doppel unserer Bestätigung ist innert 5 Tagen gegengezeichnet zu retournieren. Allfällige Korrekturen sind uns innert dieser Frist bekanntzugeben. Stillschweigende Annahme unserer Bestätigung gilt als Genehmigung.
Wir verpflichten uns, die angegebenen Lieferfristen möglichst einzuhalten. Sie sind jedoch nicht absolut verbindlich. Materialmängel, Betriebsstörungen der Lieferwerke, Ablieferungs- und Transporthindernisse aller Art, Fälle höherer Gewalt, welche Verzögerungen in der Ablieferung verursachen, begründen eine entsprechend längere Lieferfrist und geben dem Besteller weder ein Recht zum Vertragsrücktritt noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Ware reist ohne ausdrückliche anderslautende Abmachung auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden sind dem Transportunternehmen bei Übernahme der Ware zwecks Aufnahme eines schriftlichen Tatbestandes zu melden. Wird der Ablad durch unser Personal besorgt, entfällt die Schadenmeldungspflicht des Käufers. Versandstation nach unserer freien Wahl. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung erfolgt nicht, bevor der Kunde die bei der Auftragserteilung vereinbarten Anzahlungen geleistet hat.
Bei Spezialanfertigungen ist aus produktionstechnischen Gründen eine Über- bez. Unterlieferung von bis zu 5% vom Käufer zu akzeptieren.
Regiearbeiten werden aufgrund der Arbeitsrapporte zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bei Objektmöblierungen ist die Bauherrschaft verpflichtet, das Visieren der Arbeitsrapporte unseres Montagepersonals zu gewährleisten.
Bei durch uns gelieferten Gesamtausstattungen erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit schriftlichem Protokoll. Bei Einzellieferungen hat der Käufer die Ware nach Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Menge oder Beschaffenheit haben spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Die Garantiefrist für Material- oder Konstruktionsfehler beträgt für Beleuchtung 1 Jahr, für Einbauten und Mobiliar 2 Jahre nach Lieferung der Ware. In jedem Fall ist der Verkäuferin Gelegenheit zur Instandstellung zu geben; ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen. Jede Gewährleistung für indirekten Schaden oder Folgeschaden wird abgelehnt. Ebenso besteht keine Haftung für Schäden, die auf normalen Verschleiss, zu hohe Feuchtigkeit oder übermässiges Heizen, mechanische Schäden, falsche Pflege, Benützung ungeeigneter Reinigungsmittel oder übermässige Beanspruchung zurückzuführen sind. Waren, an denen Arbeiten durch Drittpersonen ohne Kenntnisse oder ausdrücklichen Anweisung von uns durchgeführt wurden, fallen unter Garantieausschluss.
Zahlungsziele gelten ab den in unsern Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen festgehaltenen Terminen und sind verbindlich. Wird die abgemachte Übergabe der bestellten Ware bestellerseits verzögert, ist die Verkäuferin berechtigt, diese am vereinbarten Liefertermin in Rechnung zu stellen. Beanstandungen entbinden den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, auch ohne Mahnung einen Verzugszins von 8% p. a. seit Fälligkeit der ausstehenden Zahlung zu erheben. Unberechtigte Abzüge werden in jedem Fall nachbelastet. Wenn es die Umstände rechtfertigen, kann die Verkäuferin vor Lieferung Sicherstellung oder Barzahlung verlangen. Jegliche Verrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung im Eigentum der Verkäuferin. Diese ist ausdrücklich berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auch ohne Mitwirken des Käufers und auf dessen Kosten, beim zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Die dem Käufer überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Pläne, Daten in elektronischer Form usw. sind geistiges Eigentum der Verkäuferin. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Für jede missbräuchliche Verwendung ist der Käufer gegenüber der Verkäuferin haftbar und schadenersatzpflichtig.
Für das vorliegende Vertragsverhältnis gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-6023 Rothenburg.